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Anlage Kind ausfüllen: So geht's!

Anlage Kind ausfüllen: So geht's!

Kindergeld - Anlage Kind: Welche Daten musst Du angeben? Dein Guide zum Kindergeld!

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Für einen vollständigen Antrag auf Kindergeld musst Du neben dem Antrag selbst auch den Abzweigungsantrag und die Anlage Kind ausfüllen. In unserem Video und auf dieser Seite erklären wir Dir Schritt für Schritt, wie Du die Anlage ausfüllst. Solltest Du Fragen oder Probleme haben, kannst Du Dich Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr  per Chat oder Telefon an unsere professionellen Berater wenden. Außerhalb dieser Zeiten kannst Du unser Kontaktformular nutzen. Unser Beratungsangebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. 


Vorbereitung: Wer füllt das Formular aus?

  • Normalfall: In der Regel füllt Deine Mutter oder Dein Vater die Anlage Kind aus.
  • Ausnahme: Wenn Du den Antrag selbst im berechtigten Interesse nach § 67 Satz 2 EStG stellst, musst Du Deine eigenen Daten angeben.
  • Kindergeldnummer: Die Kindergeldnummer findest Du auf alten Schreiben der Familienkasse. Wenn Du die Nummer nicht kennst oder noch keine Nummer hast, kannst Du das Feld freilassen.

Alle erforderlichen Formulare, also den Hauptantrag, die Anlage Kind und den Abzweigungsantrag findest als Download bei der Bundesagentur für Arbeit. Alternativ kannst Du den Antrag dort auch online stellen. 


Chat-Beratung

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Telefonische Beratung

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Schritt für Schritt: Die Anlage Kind richtig ausfüllen

1. Deine Daten:

  • Steuer-ID: Hier trägst Du Deine Steuer-ID ein. Du findest sie z.B. auf Deinen Gehaltsnachweisen. Wenn Du sie nicht kennst, kannst Du sie beim Finanzamt erfragen.
  • Name: Hier trägst Du Deinen Nachnamen (Familienname) und Vornamen ein.
  • Geburtsname: Nur ausfüllen, wenn sich Dein Nachname von Deinem Geburtsnamen unterscheidet (z.B. wegen Heirat).
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit: Hier sind Deine persönlichen Daten gefragt.
  • Anschrift: Nur angeben, wenn Deine Adresse sich von der Adresse der antragstellenden Person (z.B. Deiner Eltern) unterscheidet.
  • Wohnungslos? Wenn Du aktuell "wohnungslos" bist, kannst Du das auch in das Feld eintragen und Deine aktuelle Postanschrift angeben. Solltest Du hierzu noch Fragen haben, können wir Dir auch beim Thema Melde- und Postadresse weiterhelfen.
  • Grund für abweichende Adresse: Gib an, warum Du nicht bei Deinen Eltern wohnst (z.B. eigene Wohnung, bei Großeltern).

2. Kindschaftsverhältnis: 

Hier geht es darum, in welchem Kindschaftsverhältnis Du stehst (z.B. leibliches Kind). Wenn es noch andere Personen gibt, zu denen Du in einem Kindschaftsverhältnis stehst (z.B. anderer Elternteil), musst Du hierzu Angaben unter der Tabelle machen.

3. Volljährigkeit:

Die Felder unter Punkt 3 musst Du ausfüllen, wenn Du bereits volljährig bist oder es bald wirst. Beim ersten Feld geht es darum, ob Du die Nachweise bereits eingereicht hast, diese mitschickst oder nachreichen wirst. Was genau es mit den Nachweisen auf sich hat, ergibt sich aus den folgenden Punkten. 

3.1 Was machst Du gerade?

Hier musst Du ankreuzen, was auf Dich zutrifft. Wähle unter den verschiedenen Möglichkeiten die passende aus. 

  • Falls Du zur Schule gehst, studierst oder eine Ausbildung machst, kreuze Punkt 1 an. Zusätzlich musst Du angeben, um welche Schule oder Ausbildung es sich handelt, seit wann du diese besuchst und wann du sie voraussichtlich beenden wirst. Als Nachweis musst Du dafür dann zum Beispiele eine Schulbescheinigung mitschicken.
  • Konntest Du eine Ausbildung nicht beginnen, weil Du keinen Platz gefunden hast, machst Du beim zweiten Feld ein Kreuz. Außerdem musst Du die Erklärung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz ausfüllen und mitschicken. Falls Du beim Jobcenter gemeldet bist, muss das Jobcenter die zweite Seite davon ausfüllen.
  • Falls Du ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machst, musst Du beim dritten Punkt ein Kreuz machen und eine Bescheinigung darüber mitschicken.
  • Beim vierten Punkt machst Du ein Kreuz, falls Du Dich in deiner Ausbildung in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindest. Damit ist gemeint, dass Du Dich gerade in einer Art Zwangspause befindest, weil Du zum Beispiel das Bachelorstudium beendet hast, das Masterstudium aber erst in drei Monaten wieder beginnt.
  • Falls Du aktuell als arbeitssuchend gemeldet bist und keiner Beschäftigung nachgehst, machst Du hier ein Kreuz. Auch in diesem Fall musst Du die Erklärung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz ausfüllen und mitschicken.

3.2 Du hast bereits eine Ausbildung abgeschlossen oder arbeitest?

  • Hast Du bereits eine Ausbildung abgeschlossen? Dann gibst Du hier unter Punkt a) genauere Informationen dazu an. Zum Beispiel kann es sein, dass Du bereits ein abgeschlossenes Bachelor-Studium hast und Du gerade noch die Zeit bis zum Beginn des Masters überbrücken musst.
  • Falls Du arbeitest, gibst Du das unter Punkt b) an. Gib auch hier genauere Informationen an z.B. um welche Art des Beschäftigungsverhältnisses es sich handelt und wer Dein Arbeitgeber ist.
  • Trifft nichts davon zu, kreuze bei beiden Punkten “Nein” an und fahrt mit dem nächsten Abschnitt fort. 

3.3 Liegt bei Dir ein Behinderung vor?

Kreuze hier entsprechend entweder ja oder nein an. 

4. Wurde für Dich bereits Kindergeld beantragt?

  • Diesen Abschnitt musst Du ausfüllen, wenn für Dich bereits Kindergeld beantragt wurde.
  • Gib die Daten der antragstellenden Person und den Zeitraum an, in dem das Kindergeld beantragt wurde.
  • Trage die zuständige Familienkasse und die Kindergeldnummer ein.
  • Wenn Dir dazu nichts bekannt ist, schreib "unbekannt" in die obere Zeile.

5. Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Hier geht es darum, ob Deine Eltern oder eine der unter Punkt 2 genannten Personen in den letzten fünf Jahren im öffentlichen Dienst (z.B. Lehrkraft, Polizei) tätig war. Falls ja, gibst Du hier genauere Informationen dazu an. Wenn Du es nicht weißt, kannst Du auch hier “unbekannt” eintragen.

6.  Kindbezogene Geldleistungen aus dem Ausland

Hier musst Du ankreuzen, ob Deine Eltern oder eine unter Punkt 2 genannten Person in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung kindbezogene Geldleistungen aus dem Ausland oder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung bekommen haben. Das ist wirklich nur sehr selten der Fall, beispielsweise bei Beschäftigten des Europäischen Patentamtes. Sollte hier dennoch „ja“ zutreffen müssen hier auch wieder Angaben dazu gemacht werden, auf welche Person sich das bezieht und um welche Leistungen es sich genau handelt. 

7. Tätigkeit im Ausland 

Hier dreht es sich wieder um die letzten fünf Jahre vor Antragstellung. 

  • Bei a) wird gefragt ob deine Eltern oder eine andere unter Punkt 2 genannte Person im Ausland tätig war.
  • Bei b) wird abgefragt, ob deine Eltern oder eine der anderen Personen bei der NATO oder einer anderen Einrichtung eines anderen Staates tätig war.
  • Bei c) wird gefragt, ob deine Eltern oder eine der anderen Personen entsandt wurde und auf Veranlassung des Arbeitgebers im Ausland tätig war. 

Meistens trifft auch hier überall „nein“ zu. Falls doch ein „ja“ zutrifft, müssen wieder Angaben zur Person und der genauen Tätigkeit gemacht werden. 


Fertig! Jetzt noch unterschreiben!

  • Trage zum Schluss noch Ort und Datum ein.
  • Lasse den Antrag von der antragstellenden Person unterschreiben. Das sind entweder Deine Eltern oder Du selbst, wenn Du den Antrag im berechtigten Interesse stellst. Schreib dann vor deine Unterschrift: "In berechtigtem Interesse".

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