Mietschulden und Fristlose Kündigung - Was tun?
Mietschulden und Fristlose Kündigung - Was tun?
Fristlose Kündigung wegen Mietschulden? Wir erklären Dir, was Du jetzt tun kannst.
Du hast wegen Mietschulden eine fristlose Kündigung erhalten? Bei sofahopper.de erklären wir Dir, was Du jetzt tun kannst. Falls Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich direkt an unsere professionellen Beraterinnen und Berater werden. Montag bis Freitag erreichst Du uns von 9 bis 19 Uhr per Chat oder Telefon. Zu anderen Zeiten kannst Du unser Kontaktformular nutzen. Unser Beratungsangebot richtet es sich an junge Menschen bis 27 Jahre.
Wann darf der Vermieter fristlos kündigen?
Es gibt vier Möglichkeiten, auf deren Grundlage Dein Vermieter Deine Wohnung kündigen darf. Eine fristlose Kündigung ist in folgenden Szenarien möglich:
- Rückstand von zwei Monatsmieten: Du bist mit zwei vollen Monatsmieten im Rückstand.
- Teilzahlung: Du hast zweimal hintereinander nur einen Teil der Miete gezahlt, sodass der Rückstand insgesamt höher als eine Monatsmiete ist.
- Kaution fehlt: Du hast die Mietkaution nicht vollständig bezahlt und schuldest noch einen Betrag in Höhe von zwei Kaltmieten.
- Unregelmäßige Zahlung trotz Abmahnung: Du hast die Miete zuvor unregelmäßig gezahlt und deswegen bereits eine Abmahnung, zahlst aber weiterhin unpünktlich.
Die Kündigung des Vermieters muss schriftlich erfolgen und an alle Personen im Mietvertrag adressiert sein.
Fristlose Kündigung erhalten – Was jetzt?
Eine fristlose Kündigung im Briefkasten heißt noch nicht, dass die Wohnung verloren ist. Wichtig ist, dass Du jetzt schnell handelst und Dich nicht entmutigen lässt.
Was du jetzt NICHT tun solltest: Aus der Wohnung ausziehen! Wenn Du vor Klärung der Situation ausziehst, verlierst Du Deine Wohnung. Weil Mietschulden in Deiner Schufa stehen, wirst Du danach außerdem große Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben. Bleib am besten also erstmal in der Wohnung.
3 Schritte zur Rettung deiner Wohnung
- Professionelle Beratung suchen: Der Umgang mit Mietschulden kann sehr kompliziert sein. Suche Dir eine professionelle Beratungsstelle, Die dich unterstützen kann. Mögliche Stellen sind das Sozialamt, soziale Einrichtungen oder die Mietschuldenberatung. Du kannst Dich auch gerne bei uns melden!
- Sofort handeln: Je schneller du reagierst, desto besser sind deine Chancen.
- Kontakt zum Vermieter aufnehmen: Signalisiere deinem Vermieter, dass du an einer Lösung interessiert bist. Sprich offen über deine Situation. Vermieter sind oft bereit, eine außergerichtliche Einigung zu finden, um Stress und Kosten zu vermeiden. Wenn Du nicht reagierst, kann der Vermieter glauben, dass Du kein Interesse hast, die Wohnung zu behalten.
Vereinbarungen mit dem Vermieter treffen
Zur Begleichung Deiner Mietschulden kannst Du mit dem Vermieter eine Vereinbarung zur Ratenzahlung treffen. Das bedeutet, Dass du monatlich einen festgelegten Betrag (die Rate) bezahlst, bis die Mietschulden beglichen sind. Die Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen. Achte darauf, keine unrealistischen Beträge festzulegen. Du solltest die Rate und Deine normale Miete zuverlässig zahlen können.
Antrag auf Übernahme der Mietschulden
Wenn du die Mietschulden nicht selbst bezahlen kannst, können das Jobcenter oder das Sozialamt möglicherweise die Zahlung Deiner Mietschulden übernehmen:
- Jobcenter: Wenn du Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehst, ist das Jobcenter zuständig. Um den drohenden Wohnungsverlust zu verhindern kann das Jobcenter Mietrückstände auf Darlehensbasis zahlen. Dieses Darlehen musst du in kleinen Raten zurückzahlen, die von Deinem monatlichen Regelsatz abgezogen werden.
- Sozialamt: Wenn Du kein ALG II beziehst, ist das Sozialamt die richtige Anlaufstelle. Dort gibt es eine Abteilung für Wohnungsnotfälle, die Dir helfen kann. Die Bezeichnung dieser Anlaufstelle kann sich je nach Stadt unterscheiden. Informiere Dich vor Ort oder schreibe uns, eine Nachricht, falls Du Hilfe bei der Suche benötigst.
Voraussetzungen für die Übernahme der Mietschulden
Damit das Jobcenter oder Sozialamt die Mietschulden übernimmt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Drohende Wohnungslosigkeit: Durch die fristlose Kündigung ist diese Bedingung in jedem Fall erfüllt.
- Bedürftigkeit: Du kannst die Mietschulden nicht aus eigenen Mitteln (Ersparnisse und Einkommen) bezahlen.
- Gerechtfertigte Übernahme: Es muss sichergestellt sein, dass du die Wohnung dauerhaft halten kannst. Das bedeutet, dass die Höhe der Miete zukünftig von Deinem Einkommen bezahlt werden kann.
Wie du zukünftig Mietschulden vermeidest
- Direktzahlung vom Jobcenter: Wenn du ALG II beziehst, kannst Du die Miete direkt vom Jobcenter an den Vermieter überweisen lassen.
- Dauerauftrag einrichten: Richte einen Dauerauftrag für die Miete ein, der kurz nach deinem Gehaltseingang ausgeführt wird.
- Prioritäten setzen: Miete und Energiekosten haben Vorrang! Zahle immer zuerst deine Miete, dann Strom und Energie und erst danach andere Gläubiger.
- Schuldnerberatung: Suche eine Schuldnerberatung auf, um einen Überblick über deine Finanzen zu bekommen.
Kontaktformular
Datenschutz
Vertrauen und Datenschutz sind bei uns schon immer von größter Bedeutung!
- Deine Nachrichten an uns und Dein Beratungsverlauf werden sicher und verschlüsselt gespeichert. So behalten wir jederzeit den Überblick über Deinen Hilfebedarf und können Dich am besten beraten.
- Wir löschen Deinen persönlichen Datensatz automatisch ein Jahr nach unserem letzten Kontakt. Du kannst die Löschung Deiner persönlichen Daten jederzeit beauftragen. Wir löschen dann innerhalb von 48 Stunden.
- Wir geben persönliche Daten nur mit Deiner Genehmigung weiter, etwa wenn wir für Dich einen Antrag bei einer Behörde einreichen sollen. Einzige Ausnahme: Du kündigst eine schwere Straftat (§138 StGB) oder einen Suizid an.
- Statistische Daten anonymisieren wir. Bei Nachrichten an uns (Chat und Kontaktformular) wird Deine IP-Adresse an uns übermittelt. Sofahopper.de verwendet Cookies und Google Analytics. Mit einem Klick auf das Fingerabdrucksymbol ganz unten auf dieser Website kannst Du diese Einstellungen anpassen.
- Wie alle Beratungsangebote der Off Road Kids Stiftung beruht auch „sofahopper.de“ auf freiwilliger Teilnahme. Die Beratung erfolgt neutral und ohne jedwede parteipolitische oder konfessionelle Bindung.