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Rechtliche Betreuung beantragen

Rechtliche Betreuung beantragen

Rechtliche Betreuung beantragen: Was ist das und für wen ist sie da?

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Dir fällt es schwer, Dich alleine um Deine Angelegenheiten zu kümmern– zum Beispiel um Deine Post, Ämter oder Finanzen? Dann könnte eine rechtliche Betreuung Dir helfen. In unserem Video und auf dieser Seite erklären wir Dir, was das ist und wie Du die Betreuung beantragen kannst. Solltest Du weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr per Chat und Telefon für Dich da. Außerhalb dieser Zeiten erreichst Du uns per Kontaktformular. Unser Beratungsangebot richtet sich an junge Menschen bis 27 Jahre, die von Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind.


Was ist eine rechtliche Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung (oft auch gesetzliche Betreuung genannt) wird eingerichtet, wenn erwachsene Menschen aufgrund einer Krankheit, psychischer Probleme oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. 

Die Betreuung soll größere Probleme verhindern– zum Beispiel durch unbezahlte Rechnungen, ungeöffnete Briefe oder den Verlust der Wohnung. Ein Betreuungsgericht setzt einen Betreuer ein, der Dich in festgelegten Bereichen unterstützt und Entscheidungen für Dich trifft (Grundlage ist § 1814 BGB).

Wichtig: Da eine rechtliche Betreuung ein großer Eingriff in Deine Rechte ist, entscheidet immer ein Gericht darüber, ob sie notwendig ist und welche Bereiche genau abgedeckt werden.


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In welchen Bereichen kann eine Betreuung helfen?

Das Gericht legt fest, für welche Lebensbereiche die Betreuung gelten soll. Es gibt insgesamt acht mögliche Bereiche:

  • Aufenthaltsbestimmung: z. B. bei Umzügen oder Reisen.
  • Gesundheitssorge: Arzttermine und medizinische Entscheidungen.
  • Vermögenssorge: Alles rund ums Geld, Mieten und Schulden.
  • Wohnungsangelegenheiten: Kontakt zum Vermieter oder die Wohnungssuche.
  • Heimangelegenheiten: Wenn Du in einer Einrichtung lebst.
  • Postangelegenheiten: Öffnen und Beantworten wichtiger Briefe.
  • Vertretung bei Behörden und Gerichten: z. B. Jobcenter, Krankenkasse oder Polizei.
  • Erbschaftsangelegenheiten: Regelung von Erbschaften.

Du kannst auch eine Betreuung nur für einen einzigen dieser Bereiche erhalten, wenn Du dort Unterstützung brauchst.


Wie beantragt man eine rechtliche Betreuung?

Für die Beantragung der Betreuung gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die Betreuung für Dich selbst beantragen

Wenn Du merkst, dass Du Hilfe benötigst, kannst Du selbst einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. 

  • Suche: Suche im Internet nach „rechtliche Betreuung“, „Antrag“ und dem Namen Deines Wohnortes.
  • Unterstützung: Wenn Du den Antrag nicht alleine ausfüllen kannst, wende Dich an eine Allgemeine Sozialberatung in Deiner Nähe (Suche: „Allgemeine Sozialberatung“ + Dein Wohnort).

2. Eine Betreuung für jemand anderen anregen

Du kannst auch eine Person vorschlagen, von der Du glaubst, dass sie Hilfe braucht. Stelle hierfür einen Antrag beim zuständigen Gericht und erkläre genau, warum die Person Unterstützung benötigt. Lege am besten Kopien von ärztlichen Berichten oder einem Schwerbehindertenausweis bei.

Hinweis zur Zuständigkeit: Der Antrag geht immer an das Amtsgericht (bzw. Betreuungsgericht) am Wohnort oder letzten Meldeort der betroffenen Person. Auch Menschen ohne eine Meldeadresse oder festen Wohnsitz haben Anspruch auf eine Betreuung.


Der Prozess: Was passiert nach dem Antrag?

Sobald der Antrag beim Gericht eingegangen ist, läuft das Verfahren in der Regel so ab:

1. Begutachtung: Das Gericht beauftragt eine Prüfung Deiner Situation. Du hast ein Gespräch beim Gesundheitsamt oder Sozialamt (manchmal auch zu Hause). Gegebenenfalls ist eine ärztliche Begutachtung nötig.

2. Gerichtsentscheidung & Anhörung: Auf Basis der Gutachten entscheidet das Gericht über die Notwendigkeit. Du wirst zu einer Anhörung eingeladen, um Deine Sicht der Dinge zu erklären.

3. Festlegung: Das Gericht bestimmt, wer Dich betreut, für welche Bereiche die Betreuung gilt und wie lange sie läuft.

4. Abschluss: Du und die Betreuer:in erhalten den Betreuungsbeschluss. Die Betreuer:in erhält zudem einen Ausweis, um sich gegenüber Behörden auszuweisen.

Wer wird Betreuer:in?

Sowohl eine von Dir vorgeschlagene Vertrauensperson (z. B. Freunde:innen oder Familie) als auch ein vom Gericht bestellter beruflicher Betreuer können die rechtliche Betreuung übernehmen. Beide müssen geeignet und zuverlässig sein.

Wechsel oder Ende der Betreuung

Du kannst jederzeit beim Gericht beantragen, dass die Betreuung beendet wird. Wenn Du mit Deiner Betreuer:in nicht gut zurechtkommst, kannst Du zudem einen Wechsel der Person beantragen.


Brauchst Du Hilfe oder hast weitere Fragen?

Bei sofahopper.de sind wir für Dich da und beantworten Deine Fragen, wenn du Gefahr läufst, Deine Bleibe zu verlieren oder Dein Zuhause bereits verloren hast . Wenn Du unter 27 bist, helfen wir Dir deutschlandweit per Chat , Telefon oder Kontaktformular. In Berlin, Dortmund, Frankfurt, Hamburg und Köln kannst Du auch persönlich bei uns vorbeikommen. Vereinbare jetzt Deinen Beratungstermin.


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